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Geschichte des Produktsicherheitsgesetzes in Deutschland bis heute
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Übersicht der Änderungen für Onlinehändler durch das Produktsicherheitsgesetz 2024
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ProdSG 2024: Notwendige Änderungen an Produktdetailseiten
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ProdSG und der Onlineshop – weitere Anpassungen
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Produktsicherheitsgesetz für Marktplätze
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Marktüberwachung & Sanktionen durch Neuregelungen des Produktsicherheitsgesetzes
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Was Onlinehändler 2024 konkret umsetzen müssen: Best Practices und Tipps
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Fazit: Was bedeuten die Änderungen für Onlinehändler?
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) wird im Jahr 2024 reformiert und bringt einige weitreichende Änderungen mit sich, die vor allem für Onlinehändler und E-Commerce-Unternehmen von großer Bedeutung sind. Diese Anpassungen basieren auf der (nicht mehr ganz) neuen EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), die nun zeitnah ab dem 13. Dezember 2024 in Kraft tritt. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheitsanforderungen für Produkte im digitalen und globalisierten Handel zu verschärfen, um den Verbraucherschutz in der EU weiter zu harmonisieren und zu stärken.
Ähnlich wie die Einführung der DSGVO im Jahr 2018, stehen Händler vor einer Reihe neuer Pflichten, die sie zwingend umsetzen müssen, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden. Neben erweiterten Kennzeichnungsvorschriften und strengeren Regeln zur Rückverfolgbarkeit betrifft dies insbesondere auch die Verantwortung von Marktplatzbetreibern wie Amazon oder eBay. Für Onlinehändler bedeutet dies eine spürbare Anpassung ihrer Geschäftsprozesse, um die neuen Regelungen rechtzeitig und vollständig umzusetzen.
In diesem Artikel erfährst du, welche konkreten Schritte du unternehmen musst, um dein Geschäft rechtssicher zu machen – egal, ob du als Onlinehändler, E-Commerce-Agentur oder Betreiber eines oder Händler auf einem Marktplatz tätig bist.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Als [Link]E-Commerce-Agentur[/link] mit Standorten in Freiburg und Berlin empfehlen wir, für verbindliche rechtliche Beratung einen Fachanwalt zu konsultieren.
Geschichte des Produktsicherheitsgesetzes in Deutschland bis heute
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) wurde 2011 eingeführt und ersetzte das bis dahin geltende Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Das GPSG war eine Neufassung des ursprünglichen Gerätesicherheitsgesetzes (GSG) von 1968, das die Sicherheitsanforderungen für technische Arbeitsmittel und Produkte regelte. Das ProdSG wurde im Zuge der Anpassung an europäische Richtlinien überarbeitet, insbesondere im Hinblick auf die EU-Richtlinie 2001/95/EG zur Produktsicherheit. Die Fassung von 2011 führte strengere Anforderungen an die Marktüberwachung ein und erweiterte die Pflichten für Hersteller und Händler. Im Jahr 2021 erfolgte eine weitere Anpassung, um die EU-Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/1020) zu integrieren, die die Marktüberwachungsbehörden stärkt und klare Regelungen zur Überprüfung der Produktkonformität festlegt.
Produktsicherheitsgesetz 2024 Erweiterung und Anpassungen
Die Erweiterung und Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) 2024 ist ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Diese wurde im Mai 2023 vom Europäischen Parlament verabschiedet und tritt nach einer 18-monatigen Übergangsfrist am 13. Dezember 2024 in Kraft. Sie ersetzt die ältere EU-Richtlinie 2001/95/EG.
Das Hauptziel der GPSR ist es, den Verbraucherschutz weiter zu stärken, insbesondere im Zuge der zunehmenden Digitalisierung. Die Verordnung erweitert die Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Händler, darunter auch Online-Marktplätze. Neue Anforderungen wie die Benennung eines EU-Wirtschaftsakteurs und umfassende Pflichten zur Rückverfolgbarkeit wurden festgelegt. Die Bundesregierung legte am 25. Oktober 2023 einen Referentenentwurf vor, um die GPSR-Anforderungen ins deutsche Recht zu integrieren und Anpassungen am ProdSG vorzunehmen. Hierzu gehören auch neue Sanktionen für Verstöße, insbesondere für die Anbieter von Online-Marktplätzen
Übersicht der Änderungen für Onlinehändler durch das Produktsicherheitsgesetz 2024
Das Produktsicherheitsgesetz 2024 bringt zahlreiche wichtige Änderungen, die Onlinehändler umsetzen müssen, um rechtssicher zu agieren. Diese Anpassungen betreffen vor allem die Produktsicherheit, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, was den E-Commerce in der EU weiter vereinheitlichen und sicherer machen soll. Für Onlinehändler ist es entscheidend, die neuen Vorgaben zu kennen, um Abmahnungen oder Bußgelder zu vermeiden. Trotz der umfangreichen Neuerungen bleibt die Umsetzung machbar, wenn die entsprechenden Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden. Der folgende Abschnitt zeigt die wesentlichen Neuerungen auf, die für Onlinehändler im Jahr 2024 relevant sind.
Welche Onlinehändler sind vom Produktsicherheitsgesetz und den Änderungen betroffen?
Das Produktsicherheitsgesetz 2024 gilt für alle Onlinehändler, die in der EU Produkte verkaufen, die für den Endverbraucher bestimmt sind. Es betrifft sowohl große als auch kleine Händler, die physische Produkte vertreiben, egal ob diese direkt an Kunden oder über Marktplätze wie Amazon und eBay angeboten werden. Zusätzlich sind auch B2B-Produkte, die im direkten Kontakt mit Endverbrauchern stehen oder durch diese genutzt werden, von den neuen Anforderungen betroffen. Dies ist besonders relevant für Händler, die sowohl B2B- als auch B2C-Produkte anbieten.
Besonders betroffen sind:
- Händler von Verbrauchsgütern: Onlinehändler, die Produkte wie Spielwaren, Elektrogeräte, Haushaltswaren oder Bekleidung vertreiben, müssen die neuen Sicherheitsanforderungen einhalten.
- Importeure von Produkten aus Nicht-EU-Ländern: Wer Produkte außerhalb der EU einführt, muss einen EU-Wirtschaftsakteur benennen, der die Konformität der Produkte überwacht.
- Marktplatzbetreiber: Betreiber von Online-Marktplätzen übernehmen zusätzliche Pflichten. Sie müssen sicherstellen, dass alle gelisteten Produkte den neuen Sicherheits- und Kennzeichnungspflichten entsprechen und sind dazu verpflichtet, die Konformität der Produkte anderer Verkäufer zu überprüfen. Diese Verantwortung erstreckt sich auch auf Produkte, die von Drittanbietern auf den Marktplätzen angeboten werden.
Diese Änderungen schaffen hoffentlich mehr Transparenz und stellen sicher, dass Produkte, die in der EU verkauft werden, hohe Sicherheitsstandards erfüllen, unabhängig davon, ob sie im B2C- oder B2B-Segment angeboten werden.
Produktsicherheitsgesetz 2024: Welche Neuerungen betreffen Onlinehändler?
Die Änderungen 2024 durch GPSR bringen nicht nur wichtige Änderungen in der Produktsicherheit, sondern erweitert auch die Pflichten für Händler im E-Commerce. Dabei werden grundsätzliche alle, aber besonders jene Händler in die Pflicht genommen, die Produkte aus Drittstaaten vertreiben oder auf Marktplätzen agieren. Die neuen Vorschriften betreffen unter anderem die Rückverfolgbarkeit der Produkte und die Einführung des EU-Wirtschaftsakteurs. Die folgende Liste bieten einen ersten Überblick darüber, welche Anpassungen ggf. notwendig sind:
Produktsicherheitsgesetz Neuerung Nr. 1:
Erweiterte Kennzeichnungspflichten – Produkte müssen klare Angaben zum Hersteller enthalten, darunter Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse. Dies gilt sowohl für physische Produkte als auch für deren Darstellung im Onlinehandel.
Produktsicherheitsgesetz Neuerung Nr. 2:
Benennung eines EU-Wirtschaftsakteurs – Händler, die Produkte aus Nicht-EU-Ländern vertreiben, müssen einen EU-Wirtschaftsakteur benennen, der für die Produktsicherheit und Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich ist.
Produktsicherheitsgesetz Neuerung Nr. 3:
Erhöhte Rückverfolgbarkeitspflichten – Jedes Produkt muss rückverfolgbar sein, um bei möglichen Sicherheitsmängeln schneller reagieren zu können. Dies betrifft sowohl Händler als auch Importeure.
Produktsicherheitsgesetz Neuerung Nr. 4:
Risikobewertungen und Sicherheitsnachweise – Händler sind verpflichtet, eine Risikoanalyse durchzuführen und die Sicherheitsnachweise über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren aufzubewahren.
Produktsicherheitsgesetz Neuerung Nr. 5:
Neue Sanktionen bei Verstößen – Strengere Sanktionen werden eingeführt, wobei insbesondere Verstöße im Fernabsatz (z.B. über Marktplätze) mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
ProdSG 2024: Notwendige Änderungen an Produktdetailseiten
Hier ist eine Liste der wichtigsten Anpassungen, die Online-Händler und Shopbetreiber an ihren Produktdetailseiten vornehmen müssen, um den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes 2024 (GPSR) zu entsprechen:
Deutliche Kennzeichnung des Herstellers
Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers müssen klar sichtbar auf der Produktseite angegeben werden!
Im Rahmen des Produktsicherheitsgesetzes 2024 müssen Onlinehändler sicherstellen, dass auf der Produktdetailseite Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers klar und deutlich angegeben sind. Der Hersteller ist nach dem Gesetz die natürliche oder juristische Person, die ein Produkt entwickelt oder unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Hersteller das Produkt selbst produziert oder von einem Dritten herstellen lässt.
Wenn ein Händler Produkte aus Drittstaaten importiert und unter seinem eigenen Namen anbietet, wird er rechtlich als Hersteller betrachtet und muss die entsprechenden Angaben selbst machen. Diese Verpflichtung dient dazu, Transparenz zu schaffen und die Verantwortlichkeit für die Produktsicherheit klar zuzuordnen. Verbraucher müssen in der Lage sein, den Hersteller oder verantwortlichen Akteur bei Fragen oder im Falle von Produktsicherheitsproblemen leicht zu kontaktieren.
Die Kontaktinformationen des Herstellers, wie Postanschrift und E-Mail-Adresse, sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Aspekt, um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
EU-Wirtschaftsakteur für importierte Produkte
Bei Produkten von außerhalb der EU muss der benannte EU-Wirtschaftsakteur mit Kontaktinformationen auf der Seite aufgeführt werden!
Wenn Produkte von außerhalb der Europäischen Union (EU) importiert werden, müssen sie gemäß den neuen Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes 2024 einen EU-Wirtschaftsakteur benennen. Der EU-Wirtschaftsakteur übernimmt die Verantwortung für die Produktsicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen innerhalb der EU. Dieser Akteur kann der Importeur, ein Bevollmächtigter oder ein in der EU ansässiger Händler sein, der sicherstellt, dass das Produkt den Sicherheitsstandards entspricht.
Die Hauptaufgabe des EU-Wirtschaftsakteurs besteht darin, die Produktsicherheit zu überwachen und als zentrale Anlaufstelle für die Marktüberwachungsbehörden und Verbraucher zu fungieren. Er muss sicherstellen, dass alle notwendigen Dokumente zur Produktsicherheit vorliegen, wie etwa technische Unterlagen und Konformitätserklärungen. Im Falle von Sicherheitsproblemen oder Rückrufaktionen trägt der EU-Wirtschaftsakteur die Verantwortung dafür, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
Die Kontaktinformationen des EU-Wirtschaftsakteurs, darunter Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse, müssen auf der Produktdetailseite klar sichtbar aufgeführt werden. Dies dient dazu, im Falle eines Problems den verantwortlichen Akteur schnell zu identifizieren und zu kontaktieren. Diese Regelung stärkt die Produktsicherheit und schützt die Verbraucher, indem sie klare Verantwortlichkeiten für importierte Produkte festlegt.
Warnhinweise und Sicherheitsinformationen
Relevante Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen deutlich sichtbar und leicht zugänglich sein, in einer für die Verbraucher verständlichen Sprache.
Im Rahmen des Produktsicherheitsgesetzes 2024 müssen alle relevanten Warnhinweise und Sicherheitsinformationen auf der Produktdetailseite gut sichtbar und leicht zugänglich sein. Diese Hinweise sind essenziell, um die Verbraucher vor möglichen Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung eines Produkts zu schützen. Sie müssen in einer für die Zielgruppe verständlichen Sprache verfasst sein und sich klar auf die potenziellen Gefahren beziehen, die bei unsachgemäßer Handhabung, Verwendung oder Lagerung des Produkts entstehen könnten.
Warnhinweise umfassen unter anderem Informationen zur sicheren Verwendung, Hinweise auf mögliche gesundheitliche Risiken sowie Anweisungen für die sichere Entsorgung des Produkts. Für Produkte, die besondere Gefahren bergen, wie beispielsweise Elektrogeräte, Chemikalien oder Spielwaren, sind diese Informationen besonders wichtig und gesetzlich vorgeschrieben.
Die Platzierung der Warnhinweise muss so gestaltet sein, dass sie dem Verbraucher nicht entgehen. Sie sollten sich entweder direkt neben der Produktbeschreibung oder in einem separaten, klar gekennzeichneten Abschnitt auf der Seite befinden. Zudem sollten sie visuell hervorgehoben werden, um sicherzustellen, dass die Verbraucher die Informationen wahrnehmen und verstehen können. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Produktsicherheit zu erhöhen und das Risiko von Unfällen oder Missbrauch zu verringern.
Produktabbildung und Identifikatoren
Jedes Produkt muss ein Bild sowie eindeutige Identifikatoren wie Artikelnummer oder Seriennummer enthalten, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
Gemäß den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes 2024 müssen alle Produkte auf der Detailseite mit einer klaren Abbildung sowie eindeutigen Identifikatoren versehen sein. Diese Identifikatoren, wie etwa Artikelnummern, Seriennummern oder andere eindeutige Produktkennzeichnungen, spielen eine zentrale Rolle, um die Rückverfolgbarkeit des Produkts sicherzustellen.
Die Produktabbildung hilft den Verbrauchern, das Produkt visuell zu erkennen und bestätigt, dass es sich um das korrekte Produkt handelt, welches im Shop angeboten wird. Ein präzises und möglichst detailreiches Bild erhöht das Vertrauen und die Sicherheit bei der Kaufentscheidung, da es dem Verbraucher erlaubt, das Produkt klar zu identifizieren und etwaige Missverständnisse oder Verwechslungen zu vermeiden.
Zusätzlich tragen die Identifikatoren dazu bei, Produkte während ihrer gesamten Lebensdauer nachverfolgen zu können. Sie ermöglichen es sowohl den Verbrauchern als auch den Behörden, bei Sicherheitsproblemen, Rückrufaktionen oder Produkttests genau das betroffene Produkt zu identifizieren.
Händler müssen sicherstellen, dass diese Informationen gut sichtbar und verständlich auf der Produktseite präsentiert werden, um sowohl den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden als auch die Sicherheit und Zufriedenheit der Kunden zu gewährleisten.
Verlinkung von Sicherheitszertifikaten
Falls vorhanden, sollten Sicherheitszertifikate oder Konformitätserklärungen verlinkt oder auf der Seite angezeigt werden.
Im Rahmen des Produktsicherheitsgesetzes 2024 sollten, wenn vorhanden, Sicherheitszertifikate oder Konformitätserklärungen auf der Produktseite deutlich verlinkt oder direkt angezeigt werden. Diese Dokumente dienen als Nachweis, dass das Produkt die geltenden Sicherheitsstandards erfüllt und von einer anerkannten Stelle geprüft wurde. Typische Zertifikate können beispielsweise CE-Kennzeichnungen, TÜV-Zertifikate oder andere anerkannte Prüfzeichen sein, die für bestimmte Produkte erforderlich sind.
Die Verlinkung von Zertifikaten bietet nicht nur eine zusätzliche Sicherheitsebene für Verbraucher, sondern steigert auch das Vertrauen in das Produkt und den Händler. Kunden können durch einen Klick auf die Zertifikate weitere Details über die Sicherheitsprüfungen und die Konformität des Produkts mit den geltenden Normen einsehen. Besonders bei Produkten, die in sicherheitsrelevanten Bereichen eingesetzt werden – wie elektrische Geräte, Spielwaren oder chemische Produkte – ist die Verfügbarkeit dieser Zertifikate entscheidend.
Zudem erleichtern verlinkte Sicherheitszertifikate den Marktüberwachungsbehörden die Prüfung und Nachverfolgung der Produktkonformität, was besonders im Fall von Rückrufen oder Sicherheitsproblemen relevant ist. Händler sollten daher sicherstellen, dass die Zertifikate leicht auffindbar und zugänglich sind, um den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes gerecht zu werden.
Angaben zur Rückverfolgbarkeit
Informationen, die für die Rückverfolgbarkeit des Produkts relevant sind, wie Produktionsdaten oder Importwege, müssen angegeben werden.
Um die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes 2024 zu erfüllen, müssen Händler sicherstellen, dass alle Informationen, die für die Rückverfolgbarkeit eines Produkts relevant sind, auf der Produktdetailseite klar ersichtlich sind. Diese Informationen können unter anderem Produktionsdaten, wie das Herstellungsdatum oder Produktionschargen, sowie Importwege umfassen, die den Weg des Produkts von der Herstellung bis zum Verkauf transparent darstellen.
Die Angabe dieser Informationen ist besonders wichtig, um im Falle von Rückrufen oder Sicherheitsproblemen schnell und effektiv reagieren zu können. Wenn etwa eine bestimmte Charge eines Produkts sicherheitsrelevante Mängel aufweist, ermöglicht die genaue Rückverfolgbarkeit eine präzise Identifizierung der betroffenen Artikel. Ebenso sind die Importwege für Produkte aus Nicht-EU-Ländern entscheidend, um sicherzustellen, dass der gesamte Lieferprozess den geltenden Sicherheitsstandards entspricht.
Durch die Bereitstellung dieser Daten können Händler nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher stärken. Kunden wissen so genau, woher das Produkt stammt und können im Bedarfsfall auf detaillierte Informationen zugreifen. Zudem helfen diese Angaben den Marktüberwachungsbehörden bei der Überprüfung der Produktsicherheit und bei der Durchsetzung von Maßnahmen im Falle von Sicherheitsmängeln.
Angaben zu Produkttests oder Prüfberichten
Falls das Produkt speziellen Tests oder Prüfungen unterzogen wurde, sollten Ergebnisse oder Zertifikate auf der Produktseite eingebunden werden.
Diese Angaben können beispielsweise unabhängige Testberichte, Prüfbescheinigungen oder Sicherheitszertifikate umfassen, die nachweisen, dass das Produkt bestimmten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entspricht. Solche Informationen sind besonders wertvoll bei Produkten, die strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen, wie Elektrogeräte, medizinische Produkte oder Spielwaren.
Das Einbinden dieser Tests auf der Produktdetailseite bietet den Verbrauchern eine zusätzliche Sicherheit und stärkt das Vertrauen in die Qualität des Produkts. Sie können auf einen Blick sehen, dass das Produkt strengen Prüfverfahren unterzogen wurde und somit sicher in der Anwendung ist. Zertifikate wie CE-Kennzeichnungen, GS-Siegel oder spezifische TÜV-Zertifikate sollten klar und deutlich verlinkt oder angezeigt werden, um die Transparenz zu erhöhen.
Wenn das Produkt nicht in eine Kategorie fällt, die speziellen Sicherheitsanforderungen unterliegt, wie etwa Textilien oder einfache Haushaltswaren, sind solche Angaben nicht zwingend erforderlich. Ebenso entfällt die Notwendigkeit, wenn das Produkt keiner besonderen Testung bedarf oder bereits die allgemeingültigen gesetzlichen Anforderungen ohne zusätzliche Zertifizierungen erfüllt.
In diesen Fällen kann auf die Einbindung von Prüfberichten verzichtet werden, solange die grundlegenden Informationen zur Produktsicherheit vorliegen und klar ersichtlich sind.
ProdSG und der Onlineshop – weitere Anpassungen
Neben den Anpassungen auf der Produktdetailseite müssen Onlinehändler auch andere Bereiche ihres Shops im Hinblick auf das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 2024 anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und Abmahnungen oder Sanktionen zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten zusätzlichen Bereiche, die Onlinehändler beachten sollten:
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Checkout-Prozess
Der Checkout-Prozess muss ebenfalls den neuen Vorgaben gerecht werden. Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Sicherheitsinformationen auch im Checkout-Bereich klar angezeigt werden, insbesondere bei Produkten mit besonderen Risiken. Zudem sollten Produktidentifikatoren (wie Artikelnummern oder Seriennummern) sichtbar sein, um eine reibungslose Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. -
Kundensupport und Kontaktseiten
Die Kontaktmöglichkeiten müssen für die Verbraucher leicht zugänglich sein, um Fragen zur Produktsicherheit oder im Falle eines Rückrufs zu beantworten. Es ist wichtig, dass Ihre Kontaktseite vollständige Informationen wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer enthält, um schnelle und unkomplizierte Hilfe bieten zu können. -
Produktkategorien und Übersichtsseiten
Auch auf Produktkategorie- und Übersichtsseiten sollten grundlegende Sicherheitsinformationen und Warnhinweise sichtbar sein. Wenn ein Produkt besondere Gefahren birgt, sollte dies bereits in der Produktvorschau deutlich gemacht werden, um den Verbraucher umfassend zu informieren. -
Retouren- und Rückruf-Prozesse
Der Rückruf- und Retourenprozess muss klar strukturiert und leicht zugänglich sein. Bei einem Rückruf sollten die Kunden über die richtigen Schritte informiert werden und eine einfache Möglichkeit haben, betroffene Produkte zurückzusenden. Es ist ratsam, Rückrufbenachrichtigungen direkt über das Kundenkonto, per E-Mail oder auf einer speziellen Rückrufseite im Shop zu integrieren. -
E-Mail-Kommunikation
Auch in der E-Mail-Kommunikation, wie bei Bestellbestätigungen, sollte darauf geachtet werden, dass notwendige Sicherheitsinformationen und Warnhinweise mitgeteilt werden. So kann sichergestellt werden, dass der Kunde stets informiert ist, auch nach dem Kauf. -
Rechtliche Hinweise und AGB
Die AGB und rechtlichen Hinweise Ihres Shops müssen den neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Stellen Sie sicher, dass wichtige Regelungen zu Produktsicherheit, Rückrufen und Haftung explizit beschrieben werden, um auf der sicheren Seite zu bleiben. -
Marktplatzintegration
Händler, die ihre Produkte über Marktplätze wie Amazon oder eBay vertreiben, sollten darauf achten, dass alle relevanten Produktinformationen – wie Sicherheitszertifikate, Herstellerangaben und Warnhinweise – korrekt und vollständig in die jeweiligen Marktplatz-Listings übernommen werden. Dies gilt insbesondere für Drittprodukte, die strengen Kontrollen unterliegen.
Produktsicherheitsgesetz für Marktplätze
Die Änderungen des Produktsicherheitsgesetzes 2024 betreffen nicht nur Händler mit eigenem Onlineshop, sondern auch alle, die ihre Produkte über Marktplätze wie Amazon, eBay oder Etsy verkaufen. Sowohl Marktplatzbetreiber als auch die Händler auf diesen Plattformen sind von den neuen Regelungen erfasst und müssen spezifische Pflichten erfüllen, um den neuen Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden.
Händler auf Marktplätzen sind künftig stärker in der Verantwortung, sicherzustellen, dass ihre Produkte den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Die neuen Pflichten beinhalten:
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Überprüfung der Produktkonformität
Händler, die Produkte über Marktplätze anbieten, müssen sicherstellen, dass diese den EU-Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dies bedeutet, dass Informationen wie Herstellerangaben, Sicherheitszertifikate und Warnhinweise korrekt und vollständig auf der Produktseite angegeben werden müssen. -
Verantwortung für Produktsicherheit bei Drittanbietern
Marktplatzbetreiber wie Amazon und eBay müssen sicherstellen, dass auch Produkte, die von Drittanbietern auf ihren Plattformen angeboten werden, den Sicherheitsstandards entsprechen. Sie sind dazu verpflichtet, eine Überprüfung der Konformität durchzuführen und Produkte, die gegen die Vorschriften verstoßen, zu entfernen oder zu blockieren. -
Benennung eines EU-Wirtschaftsakteurs
Für Produkte, die aus Nicht-EU-Ländern stammen, muss ein EU-Wirtschaftsakteur benannt werden, der für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen verantwortlich ist. Diese Regel gilt auch für Händler, die ihre Produkte auf Marktplätzen verkaufen. -
Rückverfolgbarkeit von Produkten
Sowohl Händler als auch Marktplatzbetreiber müssen sicherstellen, dass jedes Produkt lückenlos rückverfolgbar ist. Dies ist besonders wichtig für importierte Produkte, bei denen der genaue Weg des Produkts dokumentiert werden muss, um bei Sicherheitsmängeln oder Rückrufaktionen schnell handeln zu können.
Marktüberwachung & Sanktionen durch Neuregelungen des Produktsicherheitsgesetzes
Mit den Neuregelungen des Produktsicherheitsgesetzes 2024 werden die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden erheblich ausgeweitet. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle in der EU verkauften Produkte den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Für Onlinehändler und Marktplatzbetreiber bedeutet dies eine intensivere Kontrolle und strengere Sanktionen bei Verstößen.
Behörden haben ab 2024 weitreichendere Befugnisse zur Prüfung von Produkten. Insbesondere im E-Commerce werden stichprobenartige Prüfungen intensiviert, um zu überprüfen, ob die Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Händler müssen sicherstellen, dass alle relevanten Sicherheitszertifikate und Rückverfolgbarkeitsdokumente jederzeit bereitgestellt werden können.
Verstärkte Marktüberwachung für den Onlinehandel
Die Marktüberwachung konzentriert sich ab 2024 stärker auf den digitalen Handel. Das bedeutet:
- Stichprobenkontrollen: Produkte werden regelmäßig auf ihre Konformität geprüft.
- Produktsperrungen: Bei Verstößen können Produkte sofort vom Markt genommen werden.
- Strafmaßnahmen bei Verstößen: Verstöße werden mit hohen Bußgeldern belegt, insbesondere im Fernabsatzhandel.
Sanktionen bei Nichteinhaltung: Was Händler erwartet
Das Produktsicherheitsgesetz 2024 enthält Sanktionen für Verstöße gegen die neuen Anforderungen, die auf der EU-Verordnung 2023/988 (General Product Safety Regulation - GPSR) basieren. Diese Sanktionen werden von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten festgelegt und müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Im deutschen Recht wird dies durch das überarbeitete Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt. Die wichtigsten Maßnahmen umfassen:
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Geldstrafen: Verstöße gegen bestimmte Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes können mit Bußgeldern von 10.000 bis 100.000 Euro geahndet werden. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Art und Schwere des Verstoßes. Typische Fälle betreffen grobe Sicherheitsverstöße, die die Gesundheit der Verbraucher gefährden.
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Verkaufsstopp und Rückrufaktionen: Produkte, die nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen, müssen vom Markt genommen und zurückgerufen werden. Dies gilt sowohl für Online-Shops als auch für Produkte, die auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay angeboten werden.
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Abmahnungen: Verstöße gegen die neuen Vorschriften, wie etwa fehlende oder unzureichende Online-Kennzeichnungspflichten, können gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt werden. Unternehmen, Verbraucherzentralen oder Wettbewerber können Unterlassungsansprüche geltend machen.
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Produktbeschlagnahme: Marktüberwachungsbehörden haben das Recht, gefährliche Produkte zu beschlagnahmen, um weitere Verkäufe zu verhindern und den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.
Auch wenn die Gefahr einer großen Abmahnwelle nach Inkrafttreten der Verordnung am 13. Dezember 2024 von vielen Experten, darunter beispielsweise die bekannte IT-Rechtskanzlei, als gering eingestuft wird, bleibt es für Händler unerlässlich, ihre Produktinformationen und Sicherheitsnachweise regelmäßig zu überprüfen, um Bußgelder, Abmahnungen oder Verkaufsstopps zu vermeiden.
Wird es zu Abmahnungen oder gar einer Abmahnwelle kommen?
Eine Abmahnwelle wegen der Anpassungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) 2024 könnte durchaus drohen, insbesondere für Onlinehändler und Marktplatzbetreiber, die die neuen Pflichten nicht rechtzeitig umsetzen. Wettbewerber, Verbraucherzentralen und Abmahnvereine haben die Möglichkeit, Verstöße abzumahnen, sobald die neuen Vorschriften ab dem 13. Dezember 2024 in Kraft treten. Besonders betroffen sind Händler, die die erweiterten Kennzeichnungspflichten, die Rückverfolgbarkeit oder die nötigen Warnhinweise nicht korrekt umsetzen.
Die finanziellen Folgen einer Abmahnung können erheblich sein. Bereits einfache Abmahnungen können Kosten von mehreren hundert bis tausend Euro verursachen. Bei schwerwiegenderen Verstößen, wie etwa mangelnder Rückverfolgbarkeit oder fehlenden EU-Wirtschaftsakteuren für importierte Produkte, drohen sogar Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Diese Sanktionen sollen sicherstellen, dass die neuen Sicherheitsstandards eingehalten werden, insbesondere bei Produkten aus Nicht-EU-Ländern oder solchen, die auf Marktplätzen wie Amazon und eBay verkauft werden.
Marktplatzbetreiber selbst müssen sicherstellen, dass die Produkte der Drittanbieter auf ihren Plattformen den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Andernfalls können auch sie Ziel von Abmahnungen werden, was dazu führen könnte, dass sie schärfer auf die Einhaltung der Vorschriften durch ihre Verkäufer achten.
Trotz der potenziellen Risiken ist hoffentlich keine sofortige Abmahnwelle zu erwarten, da die Umstellung auf die neuen Regeln auch Zeit benötigt. Händler sollten dennoch rechtzeitig handeln, um rechtliche Probleme und Bußgelder zu vermeiden. Eine flächendeckende Abmahnwelle, wie sie bei der DSGVO befürchtet wurde, könnte ausbleiben, dennoch bleibt Vorsicht geboten!
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Als E-Commerce-Agentur mit Standorten in Freiburg und Berlin empfehlen wir, für verbindliche rechtliche Beratung einen Fachanwalt zu konsultieren.
Was Onlinehändler 2024 konkret umsetzen müssen: Best Practices und Tipps
Um die neuen Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes 2024 (ProdSG) korrekt umzusetzen, müssen Onlinehändler gezielte Maßnahmen ergreifen, die sowohl rechtliche als auch technische Anpassungen erfordern. Ein proaktives Vorgehen ist unerlässlich, um das Risiko von Abmahnungen und Produktentfernungen zu minimieren.
Best Practices für Onlinehändler: Umsetzung des Produktsicherheitsgesetzes
Neben der genauen Beachtung der neuen rechtlichen Vorgaben sind praktische Schritte für den erfolgreichen Betrieb im Onlinehandel essenziell. Hier sind einige Best Practices, die du als Händler umsetzen solltest:
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Regelmäßige Produktüberprüfung:
Überprüfe und aktualisiere regelmäßig alle Produktinformationen in deinem Shop und stelle sicher, dass sie vollständig und korrekt sind. Hierzu zählen Herstellerinformationen, Sicherheitszertifikate und alle relevanten Kennzeichnungen. So vermeidest du, dass fehlerhafte oder unvollständige Daten rechtliche Probleme verursachen. -
Dokumentation aller Sicherheitsnachweise:
Stelle sicher, dass du alle Sicherheitszertifikate (z. B. CE-Kennzeichen, TÜV-Siegel) und Prüfberichte zur Hand hast, um sie den Behörden oder Kunden auf Nachfrage vorlegen zu können. -
Technische Integration von Sicherheitszertifikaten und Produktkennzeichnungen:
Verlinke Sicherheitszertifikate direkt auf deinen Produktseiten, damit diese leicht zugänglich sind. Achte darauf, dass deine Shop-Systeme in der Lage sind, alle notwendigen Produktinformationen korrekt darzustellen. -
Schulung der Mitarbeiter:
Stelle sicher, dass dein Team über die neuen Anforderungen informiert ist und den rechtlichen Rahmen kennt. Dies schließt die Produktdokumentation, den Kundensupport sowie das technische Personal ein.
Durch diese Maßnahmen können Händler sicherstellen, dass sie mögliche Sanktionen vermeiden und das Vertrauen ihrer Kunden stärken.
GPSR-konforme Umsetzung: Schritte zur Einhaltung der neuen Vorschriften
Die korrekte Umsetzung der neuen Anforderungen im Rahmen der GPSR und des Produktsicherheitsgesetzes erfordert strukturierte technische und organisatorische Maßnahmen:
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ERP/WaWi/PIM-Systeme anpassen:
Die benötigten Daten wie Produktkennzeichnungen, Herstellerinformationen und Rückverfolgbarkeitsdaten müssen in den internen Systemen (ERP/WaWi/PIM) nachgepflegt und aktuell gehalten werden. Diese Systeme sollten alle notwendigen Attribute und Informationen für den Produktimport in das Shopsystem enthalten. Falls diese Daten fehlen, müssen Dienstleister oder interne Teams die Systeme entsprechend anpassen. -
Import-Prozesse optimieren:
Überprüfe, ob dein Shopsystem in der Lage ist, die erweiterten Produktinformationen wie Seriennummern, Herstellerangaben und Sicherheitszertifikate korrekt zu importieren und darzustellen. Es kann nötig sein, Anpassungen an deinen Importprozessen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass alle Informationen ordnungsgemäß verarbeitet und angezeigt werden. -
Anpassungen am Shopsystem:
Falls notwendig, musst du dein Shopsystem technisch anpassen, damit es alle Informationen gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben korrekt darstellen kann. Dies betrifft vor allem Produktdetailseiten, auf denen neben Herstellerangaben auch Warnhinweise, Sicherheitsinformationen und Rückverfolgbarkeitsdaten klar sichtbar sein müssen. -
Integration von Prüfberichten und Rückverfolgbarkeitsdaten:
Binde Prüfzertifikate und Rückverfolgbarkeitsdaten direkt auf den Produktseiten ein. Achte darauf, dass die Produktabbildung, Seriennummern und Identifikatoren klar ersichtlich sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. -
Marktplatzanforderungen erfüllen:
Wenn du auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay aktiv bist, solltest du besonders aufmerksam sein. Fehlende Pflichtangaben können dazu führen, dass deine Angebote temporär entfernt oder gesperrt werden. Da Marktplatzbetreiber wie Amazon für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben mitverantwortlich sind, ist davon auszugehen, dass sie sehr streng vorgehen werden, um sich selbst vor Abmahnungen zu schützen.
Tipps zur Vorbereitung auf die Produktsicherheitsanforderungen 2024
Um dich optimal auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, solltest du folgende Tipps beachten:
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Frühzeitige Vorbereitung:
Starte rechtzeitig mit der Überprüfung und Anpassung deiner Produktseiten und Systeme. Die Übergangsfrist endet am 13. Dezember 2024, daher sollte bereits vorher alles konform sein. -
Regelmäßige Überprüfungen:
Mache die Sicherheits- und Konformitätsprüfung zu einem festen Bestandteil deines Workflows. Regelmäßige Updates und Überprüfungen garantieren, dass dein Shop dauerhaft den rechtlichen Anforderungen entspricht. -
Technische Infrastruktur prüfen:
Überprüfe, ob deine IT-Systeme, insbesondere ERP, WaWi und Shopsysteme, den neuen Anforderungen gerecht werden. Gegebenenfalls sind technische Anpassungen erforderlich, um den Import und die Darstellung neuer Pflichtinformationen zu ermöglichen. -
Marktplatzstrategien anpassen:
Überprüfe deine Marktplatzstrategien und achte darauf, dass alle Pflichtangaben bei Angeboten auf Plattformen wie Amazon und eBay vollständig sind. Hier ist schnelles Handeln besonders wichtig, um zu verhindern, dass Angebote entfernt werden.
Durch eine gründliche Vorbereitung und technische Anpassungen kannst du sicherstellen, dass dein Geschäft auch nach den neuen Vorschriften rechtssicher operiert und du gleichzeitig das Vertrauen deiner Kunden stärkst.
Fazit: Was bedeuten die Änderungen für Onlinehändler?
Die Änderungen des Produktsicherheitsgesetzes 2024 mögen auf den ersten Blick überwältigend wirken, aber sie sind absolut machbar. Ja, es gibt viele neue Pflichten – von der erweiterten Kennzeichnung über die Rückverfolgbarkeit bis hin zur Verantwortung auf Marktplätzen. Und der Aufwand, den Händler auf sich nehmen müssen, ist nicht zu unterschätzen. Besonders diejenigen, die einen Großteil ihres Umsatzes über Marktplätze wie Amazon oder eBay erzielen, sollten den 13. Dezember 2024 fest im Blick haben. Die Konsequenzen einer Nicht-Einhaltung könnten empfindlich sein – von der temporären Sperrung von Angeboten bis hin zu hohen Bußgeldern.
Aus meiner Sicht als E-Commerce-Spezialist ist jedoch klar: Diese Änderungen haben auch positive Seiten. In erster Linie profitieren die Verbraucher von den neuen Regelungen, denn die Produktsicherheit wird deutlich erhöht. Der Onlinehandel wird transparenter und sicherer. Auch wenn der Weg dorthin für uns Händler vielleicht etwas steinig ist, sorgt er langfristig für mehr Vertrauen bei den Kunden.
Für Händler gilt: Startet so früh wie möglich mit der Umsetzung, besonders im Bereich der Produktdatenpflege und der technischen Anpassungen eurer Shopsysteme. Solltet ihr Unterstützung benötigen, stehe ich und mein Team bereit. Wir sind nicht nur Experten für Shopsysteme und Schnittstellen, sondern arbeiten auch eng mit spezialisierten IT-Anwälten und Rechtsexperten im E-Commerce-Bereich zusammen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass eure Shops den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen – und dass ihr die Herausforderungen, die das Produktsicherheitsgesetz 2024 mit sich bringt, erfolgreich meistert.
Kontaktiert uns gerne, wenn ihr Fragen habt oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigt. Wir sind hier, um euch durch diesen Prozess zu führen und sicherzustellen, dass euer Geschäft reibungslos weiterläuft.