Hinweis
Dieser Artikel enthält die Jahreszahl 2022 im Titel
Wir möchten euch darauf hinweisen, dass wir derzeit daran arbeiten, zeitnah aktualisierte Versionen für das Jahr 2023 zu veröffentlichen. Obwohl die vorhandenen Informationen nicht gänzlich veraltet sind, werden die neuen Artikel euch mit den neuesten Entwicklungen versorgen. Wir werden dann hier darauf verlinken, sobald dieser online ist. Vielen Dank für euer Verständnis und eure Geduld!
Neue Omnibus Richtlinien für den E-Commerce
Am 28 Mai 2022 entstehen durch die Umsetzung der Omnibus-Richtlinie einige neue Regelungen und Anpassungen. Die EU hat mit der Omnibus-Richtlinie einen verstärkten Fokus auf Transparenz und modernen Verbraucherschutz gesetzt. Die Umsetzung im nationalen Recht erfolgt in Deutschland durch Änderungen u.a. am PAngV, UWG und BGB.
PREISE: ÄNDERUNGEN BEI GRUNDPREISEN, STREICHPREISEN & PERSONALISIERTEN PREISEN
GRUNDPREISE - AUCH IM E-COMMERCE EIN THEMA!
Produkte welche nach Gewicht oder Volumen verkauft werden, müssen bereits seit vielen Jahren mit dem Grundpreis dargestellt werden. Hier erfolgt eine Vereinheitlichung der Grundpreis-Einheit: während es bisher einige Ausnahmen gab, müssen Grundpreise zukünftig auf Kilogramm-Basis oder Liter-Basis angegeben werden. Doch nachwievor bestehen einige Ausnahmen.
Eine mögliche Falle im E-Commerce: die Grundpreisangabe darf nicht erst auf der Produktdetailseite erfolgen, sondern muss überall dort, wo mit einem Preis geworben wird, angezeigt werden!
STREICHPREISE, UVP & SALE - WAS ZUKÜNFTIG IM E-COMMERCE BEACHTET WERDEN MUSS
Jeder kennt sie: die unzähligen Angebote, Sales, “2 for 1” oder die klassischen Streichpreise. Auch hier ergeben sich durch die Richtlinien-Umsetzung in der nationalen Neue Preisangabenverordnung (PAngV n.f.) einige Änderungen. Die wichtigste im E-Commerce: Der Streichpreis muss sich entweder klar auf einen UVP/Listenpreis beziehen (und dies eindeutig und immer erkennbar dargestellt werden) oder der Streichpreis muss innerhalb der letzten 30 Tage der niedrigste Verkaufspreis des Kanals gewesen sein. Im Umkehrschluss: Angebote können nicht mehr als 30 Tage laufen, denn hier wird der Angebotspreis zum neuen niedrigsten Preis. Dauer-Angebote sind damit nur zum UVP möglich und sind klar auszuzeichnen.
PERSONALISIERTE PREISE & RANKING-FAKTOREN - MEHR TRANSPARENZ DURCH INFORMATIONSPFLICHTEN
Es wird auch, insbesondere mit Blick auf die großen Marktplätze, mehr Transparenz für automatisierte und personalisierte Preise sowie bei den Such-/Anzeige-Ranking-Faktoren gefordert:
Basiert ein Preis auf personalisierten Daten, wie beispielsweise Verhalten, entsteht ein automatisierter, personalisierter Preis. Darüber müssen Verbraucher:innen zukünftig aufgeklärt werden. Auch Ranking-Faktoren für die Reihenfolge von Produkten müssen zukünftig transparent kommuniziert werden. Werbung, also gesponserte Ergebnisse, müssen auch bereits jetzt gekennzeichnet werden. Dies ist insbesondere mit Blick auf Marktplätze, Preissuchmaschinen etc. umgesetzt - ob Sie betroffen sind, erfahren Sie bei Ihrem Handelsverband o.ä.
INFORMATIONSPFLICHTEN, WIDERRUFSRECHT & MEHR - UND SCHADENSERSATZ FÜR VERBRAUCHER:INNEN?
Es entstehen durch Änderungen am UWG & BGB neue Informationspflichten, beispielsweise über die Überprüfung von Kundenrezensionen oder bei digitalen Produkten, des Widerrufsrechts bei digitalen Produkten wie auch in anderen Bereichen.
Die Neuregelung, im Sinne des Verbraucherschutzes, betrifft zunächst überwiegend B2C-Shops. Gleichzeitig führt die Modernisierung ein Novum ein: Verbraucher:innen können aufgrund von Verstößen gegen das UWG Schadensersatz fordern.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Als Digitalagentur mit 20+ Jahren E-Commerce-Erfahrung dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und wollen mit diesem Blog-Beitrag über die Änderungen im Allgemeinen informieren. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrem Handelsverband, IHK oder Rechtsberater:in - oder indem Sie erstmal auf folgenden Seiten weiter lesen:
Händlerbund - Ommnibus Richtlinie im E-Commerce: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/3961-omnibus-richtlinie
IT Recht Kanzlei, Widerruf Digitale Inhalte, Informationspflichten https://www.it-recht-kanzlei.de/widerrufsrecht-informationspflichten-2022.html#abschnitt_52
WBS Rechtsanwälte, Preisangabenverordnung https://www.wbs-law.de/wettbewerbsrecht/e-commerce/online-haendler-aufgepasst-diese-aenderungen-gelten-bald-in-der-preisangabenverordnung-59841
IT Recht Kanzlei, Informationspflicht Bewertungen https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-informationspflicht-echtheit-kundenbewertungen.html